Logo Kanton Bern / Canton de BerneFinanzkontrolle

Stellung

Zusammenspiel Finanzaufsicht

Finanzkontrollgremium

Das Finanzkontrollgremium dient dem Zusammenwirken zwischen der Finanzkontrolle, dem Regierungsrat und dem Grossen Rat. Im obliegen der Vorschlag zur Wahl oder Wiederwahl der Vorsteherin oder des Vorstehers der Finanzkontrolle zuhanden des Grossen Rates, die Erteilung von Aufträge zur periodischen Qualitätsbeurteilung der Arbeit der Finanzkontrolle, die Besprechung der Schwerpunkte der Jahresaktivitäten sowie von aktuellen Entwicklungen. Dem Finanzkontrollgremium gehören die Präsidentin oder der Präsident der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission, die Finanzdirektorin oder der Finanzdirektor, ein weiteres Mitglied des Regierungsrates. die Vorsteherin oder der Vorsteher der Finanzkontrolle, die Staatsschreiberin oder der Staatsschreiber sowie die Sekretärin oder der Sekretär der Finanzkommission an. Stimmberechtigt sind die zwei Präsidenten/innen sowie die zwei Regierungsräte/innen - der Stichentscheid obliegt dem/der Präsident/in der Finanzkommission (Vorsitz).

Einbettung der Finanzkontrolle
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