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Whistleblowing

Herzlich Willkommen

Die Aufgaben und Pflichten der Whistleblowingstelle (Meldestelle Missstände) sind im Finanzkontrollgesetz verankert. Im Personalgesetz wurde der Schutz der meldenden Personen geregelt.

Die Meldestelle ist bei der Finanzkontrolle angegliedert. Dies hat den Vorteil, dass die Finanzkontrolle als unabhängige Stelle im Auftrag der Whistleblowingstelle den gemeldeten Hinweisen im Rahmen der Prüftätigkeit nachgehen kann. Die Finanzkontrolle verfügt über die notwendigen Spezialisten (Wirtschaftsprüfer, Informatiker, Juristen, Bauspezialisten) sowie den Zugang zu den Ämtern und den erforderlichen Informationen.

Missstände und Verstösse gegen rechtliche Vorgaben oder unethisches Verhalten können zu einem grossen Reputationsschaden und möglicherweise zu finanziellen Verlusten führen. Je früher ein Fehlverhalten entdeckt und gemeldet wird, desto grösser sind die Chancen, finanzielle Verluste und Reputationsschäden für den Kanton Bern zu vermeiden.

Ihre Beobachtungen sind wertvoll. Hinweise können Sie persönlich an eine der nachfolgenden Personen richten:

Thomas Remund, Vorsteher Finanzkontrolle
+41 31 636 02 10 oder
+41 79 611 66 94 (direkt Mobile) 

Lorenz Benninger, Stv. Vorsteher Finanzkontrolle
+41 31 636 02 20 oder
+41 79 435 44 96 (direkt Mobile) 

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