Logo Kanton Bern / Canton de BerneFinanzkontrolle

Finanzaufsichtsprüfungen

Die Finanzaufsicht der Finanzkontrolle umfasst die Prüfung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit sowie der der Wirtschaftlichkeit des Haushaltvollzugs der Organisationseinheiten der kantonalen Verwaltung sowie der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Bei Organisationen und Personen, die Staatsbeiträge oder andere kant. Leistungen empfangen, prüft die Finanzkontrolle die Ordnungs- und Rechtsmässigkeit sowie die Zweckmässigkeit der Mittelverwendung. Bei Organisationen und Personen denen öffentliche Aufgaben übertragen wurden sowie bei kantonalen Beteiligungen beschränkt sich die Finanzaufsicht auf die Überprüfung der Wahrnehmung der Aufsichts- und Controllingaufgaben durch die zuständigen kantonalen Stellen. Rund 75 % der personellen Ressourcen werden für die Finanzaufsichtsprüfungen eingesetzt. Diese sehr spannenden und anspruchsvollen Aufsichtsbereiche wiederspiegeln die Vielfallt der Aufgaben eines Kantons von Bau über Informatik, Sicherheit, Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung und Finanzen bis hin zu einer Vielzahl von Subventionsempfangenden aus vielen Dienstleistungsbereichen. Über 50 % des Kantonsbudgets (ca. CHF 7 Mia.) werden für öffentliche Aufgaben in Form von Abgeltungen und Beiträgen an Organisationen und Personen entrichtet. Neben dem Prozess der Beitragsberechnung und dem Controllingprozess bei den zuständigen kantonalen Stellen, prüft die Finanzkontrolle vor Ort bei den Beitragsempfangenden die Rechtmässigkeit und Zweckmässigkeit der Mittelverwendung. Die Finanzkontrolle meistert diese fachlichen Herausforderungen bei Finanzaufsichtsprüfungen indem die Prüferteams entsprechend ihren Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen zusammengesetzt werden. So kann das fachlichen Wissen von Wirtschaftsprüfer/innen, Informatiker/innen, Baurevisoren/innen, Juristen/innen geteilt und Synergien können genutzt werden.

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