
Zu den Aufgaben der Finanzkontrolle gehört die Durchführung von Sonderprüfungen. Die folgenden Instanzen können die Finanzkontrolle mit einer Sonderprüfung beauftragen:
- parlamentarische Untersuchungskommissionen
- Finanzkommission
- Geschäftsprüfungskommission
- Justizkommission
- Regierungsrat
- Direktionen, Staatskanzlei
- Justizleitung, oberste Gerichte und Generalstaatsanwaltschaft
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