Art. 106 der Verfassung des Kantons Bern hält fest:
"Die Finanzaufsicht des Kantons ist durch unabhängige Kontrollorgane sicherzustellen. Die Gesetzgebung regelt die Finanzaufsicht über die Organisationen und Personen, die kantonale Leistungen empfangen."
Die Finanzkontrolle übt ihre Tätigkeit nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Finanzkontrolle und nach anerkannten Revisionsgrundsätzen aus. Als anerkannte Revisionsgrundsätze sind für uns im Bereich der Abschlussrevision die Regeln der Schweizer EXPERTsuisse und im Bereich interne Revision die Regeln des Schweizerischen Verbands für Interne Revision (SVIR) anwendbar.
Im Bereich der IT-Revision richten wir uns nach den Vorgaben des internationalen Fachverbands ISACA und den Anforderungen der Revision an Informatik-Systeme aus.
Folgende Standards finden gegenwärtig Anwendung:
Standards des Schweizerischen Verbands für Interne Revision (SVIR)
- Ethikkodex der Internen Revision
- Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision
Standards von EXPERTsuisse
- Schweizer Prüfungsstandards 2013
- Standard zur eingeschränkten Revision
Berufsverband ISACA
- COBIT (Control Objectives for Information and related Technology)
Bund, Kantone und Gemeinden
- Eidgenössische Finanzkontrolle
- Kantonale Finanzkommission
- Die Portalseite zu Bund, Kantonen und Gemeinden
Verbände
- Fachvereinigung der Finanzkontrollen
- EXPERTsuisse
- Schweizerischer Verband für Interne Revision
- Deutsches Institut für Interne Revision e.V.
- The Institute of Internal Auditors
- Verband für öffentliches Finanz- und Rechnungswesen
Informatik