Art. 106 der Verfassung des Kantons Bern hält fest:
"Die Finanzaufsicht des Kantons ist durch unabhängige Kontrollorgane sicherzustellen. Die Gesetzgebung regelt die Finanzaufsicht über die Organisationen und Personen, die kantonale Leistungen empfangen."
Die Finanzkontrolle übt ihre Tätigkeit nach den Bestimmungen des kantonalen Finanzkontrollgesetzes und nach den allgemein anerkannten berufsständischen Grundsätzen der Wirtschaftsprüfung aus. Im Bereich der Abschlussrevision sind dies die Regeln von EXPERTsuisse und im Bereich interne Revision die Regeln des Institute of Internal Auditors (IIA Switzerland).
Im Bereich der IT-Revision richten wir uns nach den Vorgaben des internationalen Fachverbands ISACA und den Anforderungen der Revision an Informatik-Systeme aus.
Folgende Standards finden gegenwärtig Anwendung:
Institute of Internal Auditors (IIA Switzerland)
- Ethikkodex der Internen Revision
- Internationale Standards für die berufliche Praxis International Professional Practices Framework, IPPF)
Expert Suisse
- Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH)
- Schweizer Standard zur eingeschränketen Revision (SER)
Standards der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden
- INTOSAI Framework of Professional Pronouncements (IFPP)
Berufsverband ISACA
- COBIT (Control Objectives for Information and related Technology)
Bund, Kantone und Gemeinden
- Eidgenössische Finanzkontrolle
- Kantonale Finanzkommission
- Kantonale Geschäftsprüfungskommission
- Die Portalseite zu Bund, Kantonen und Gemeinden
Verbände
- Fachvereinigung der Finanzkontrollen
- EXPERTsuisse
- IIA Switzerland
- Deutsches Institut für Interne Revision e.V.
- Verband für öffentliches Finanz- und Rechnungswesen
Informatik