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Regierungsrat

Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde (Exekutive) des Kantons Bern. Der Regierungsrat als Gremium sowie die Regierungsrätinnen und Regierungsräte der einzelnen Direktionen sind für die Finanzkontrolle zentrale Partner. Die Regierungsrätinnen und Regierungsräte tragen die Verantwortung der korrekten Aufgabenerfüllung bzw. der Aufsicht über die eignen Direktionen und stellen letztendlich auch sicher, dass festgestellte Mängel bzw. Empfehlungen der Finanzkontrolle umgesetzt werden. Zwei Regierungsrätinnen bzw. Regierungsräte sind auch im Finanzkontrollgremium vertreten. Das Finanzkontrollgremium dient dem Zusammenwirken zwischen der Finanzkontrolle, dem Regierungsrat und dem Grossen Rat.

Die Finanzkontrolle erstattet gemäss KFKG dem Regierungsrat Bericht über die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung, Ergebnisse von Sonderprüfungen im Auftrag des Regierungsrates und über Prüfungsfeststellungen von hoher Wesentlichkeit im Rahmen der Quartalsberichterstattung. Ergänzend zur schriftlichen Berichterstattung präsentiert der Vorsteher der Finanzkontrolle quartalsweise die Prüfungsergebnisse von hoher Wesentlichkeit im Regierungsrat und steht für Fragen zu durchgeführten oder anstehenden Prüfungen zur Verfügung. Neben den quartalsweisen Sitzungen mit dem Regierungsrat bzw. dem halbjährlichen Austausch mit jeder Direktorin bzw. Direktor finden bei Bedarf und Aktualität zusätzliche Sitzungen zu konkreten Fachthemen statt.
 

 

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