
Der Kanton Bern mit seinen rund 1 Million Bewohnerinnen und Bewohner ist einer der grössten Kantone in der Schweiz. Die Bedeutung wiederspiegelt sich auch in der Jahresrechnung. Die Bilanzsumme beträgt rund CHF 13 Mrd. und der Aufwand beläuft sich auf ca. CHF 12 Mrd. Die Finanzkontrolle hat als Abschlussprüferin die Pflicht zu beurteilen, ob die vom Regierungsrat dem Grossen Rat zur Genehmigung vorgelegte Jahresrechnung dem Gesetz, der Verordnung und den Weisungen entspricht. Der Regierungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit dem Finanzhaushaltsgesetz (FHG) verantwortlich. Die Jahresrechnung wird nach den Rechnungslegungsvorgaben von HRM2 erstellt. Die Finanzkontrolle führt Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Standards zur Abschluss-prüfung (SA-CH) durch. Die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung hat die Finanzkontrolle der Fi-nanzkommission, der Geschäftsprüfungskommission und dem Regierungsrat sowie den Direktionen und der Staatskanzlei mitzuteilen. Ebenso werden die Justizkommission sowie die Justizleitung über die sie betreffenden Ergebnisse informiert. Dies erfolgt durch den 'Umfassenden Bericht'. Die Zusammenfassung über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung wird mit dem Revisionsbericht (Testat) der Fi-nanzkontrolle zur Jahresrechnung im Geschäftsbericht des Kantons Bern veröffentlicht.
Für die Prüfung der Jahresrechnung setzt die Finanzkontrolle ab Ende Januar bis anfangs März praktisch alle verfügbaren Ressourcen ein. Dabei kommen je nach Prüfungsbereich Wirtschaftsprüfer/innen, Informatikprüfer/innen und Baurevisoren/innen als Team zum Einsatz. Die Durchführung der Prüfung unterteilt sich in verfahrensorientierte Prüfungsarbeiten, die im Rahmen der Finanzaufsichtsprüfungen das ganze Jahr hindurch stattfinden, sowie den eigentlichen ergebnisorientierten Prüfungshandlungen (Bewertungs- und Schätzungsprüfungen), die schwergewichtig während der Abschlussprüfung durchgeführt werden.
Die Finanzkontrolle prüft die Jahresrechnungen von kantonalen Anstalten, soweit das Gesetz nicht anders vorsieht. Zurzeit handelt sich dabei um
- die Universität Bern,
- die Berner Fachhochschule (BFH),
- die Pädagogische Hochschule (PHBern) und
- das Centre interrégional de perfectionnement (CIP), Tramelan.
Die Jahresrechnungen der drei kantonalen Hochschulen werden nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER erstellt. Die Finanzkontrolle führt für diese Institutionen eine ordentliche Prüfung nach den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durch. Die Berichterstattungen (Umfassender Bericht und Prüfungstestat) richten sich an die Leitungsgremien der Hochschulen, die Bildungs- und Kulturdirektion und den Regierungsrat.
Die Finanzkontrolle ist bei verschiedenen Institutionen als Abschlussprüferin tätig. Revisionsstellenmandate werden von Organisationen angenommen, soweit ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Finanzkontrolle ist zurzeit bei 15 Organisationen gesetzliche, statutarische oder beauftragte Abschlussprüferin. Die Prüfungen erfolgen mehrheitlich nach den obligationenrechtlichen Kriterien für die eingeschränkte Revision.