
Die Prüfungsberichte der Finanzkontrolle und die dazugehörenden Akten sind nicht öffentlich. Öffentlich sind:
- das Prüfungstestat zur Jahresrechnung des Kantons
- Prüfungstestate zu Jahresrechnungen kantonaler Anstalten
- der Tätigkeitsbericht der Finanzkontrolle
- die Prüfungsplanung
In besonderen Fällen, die von grundsätzlicher Bedeutung und von erheblichem öffentlichen Interesse sind, kann der Vorsteher der Finanzkontrolle nach vorgängiger Konsultation der zuständigen Aufsichtskommission des Grossen Rates sowie des Regierungsrates die Öffentlichkeit direkt informieren.
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