Um was geht es
Der Kanton ist als öffentliche Institution einer hohen Glaubwürdigkeit, einer Vorbildfunktion und dem entgegengebrachten Vertrauen und Ansehen gegenüber der Bevölkerung verpflichtet.
Missstände und Verstösse gegen rechtliche Vorgaben oder unethisches Verhalten können zu einem grossen Reputationsschaden und möglicherweise zu finanziellen Verlusten führen.
Mit einer Meldung leisten Sie einen Beitrag zur Minimierung dieser Risiken.
Was kann der Whistleblowingstelle gemeldet werden?
Gemeldet werden können Missstände und Verstösse gegen rechtliche Vorgaben oder unethisches Verhalten wie zum Beispiel:
- Interessenskonflikte
- Korruption/Bestechung
- Veruntreuung/Diebstahl/Betrug
- Bilanzdelikte/Urkundenfälschung
- Verstösse gegen den Datenschutz/Informationssicherheit
- Sonstiges wie Verhaltenscodex-Verstösse
Grundsätzlich erfolgt die Meldung zuerst an den Vorgesetzten. In der Praxis gibt es aber durchaus Fälle, wo dies nicht möglich bzw. mit zu grossen Unsicherheiten verbunden ist, wie z.B.:
- Vorgesetzter ist möglicherweise involviert
- Verdächtigungen sind nicht erhärtet und können zu einem Vertrauensverlust / Ächtung im Team führen
- Der Fall wurde gemeldet – es hat sich nichts verändert
Wer kann sich an die Whistleblowingstelle wenden?
Meldungen können von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, der Gerichtsbehörden, der Staatsanwaltschaft und den drei kantonalen Anstalten (Universität Bern, Pädagogische Hochschule Bern, Berner Fachhochschule) erstattet werden.
Die Whistleblowingstelle ist nicht zuständig für Anliegen der Mitarbeitenden von Tochtergesellschaften des Kantons sowie von Bürgerinnen und Bürgern.
Anonyme Meldungen werden durch die Whistleblowingstelle grundsätzlich nicht behandelt, da weder die Berechtigung geklärt werden kann, noch Rückfragen als Vorbereitung für vertiefte Abklärungen möglich sind.
Wie ist die Anonymität gewährleistet?
Die Sicherstellung der Anonymität gegenüber Aussenstehenden ist das oberste Gebot und Gut einer Whistleblowingstelle.
Die Whistleblowingstelle ist bei der Finanzkontrolle angegliedert. Zuständig für die Entgegennahme von Meldungen sind Thomas Remund, Vorsteher und Lorenz Benninger, Stv. Vorsteher.
Die Meldungen können mündlich oder schriftlich eingereicht werden. In einem zweiten Schritt erfolgt ein persönliches Gespräch in den Räumlichkeiten der Finanzkontrolle.
Der Name des Whistleblowers ist bei der Whistleblowingstelle nur einem sehr kleinen Personenkreis bekannt. Die Personendaten werden unter den grösstmöglichen Datenschutz- und Datensicherheitsmassnahmen bei der Finanzkontrolle getrennt vom gemeldeten Sachverhalt aufbewahrt.
Die weiteren Abklärungen und Prüfungen erfolgen losgelöst und ohne jeglichen Bezug auf die meldende Person.
Mit diesem Vorgehen ist die Anonymität gewährleistet.
Ist der Whistleblower personalrechtlich geschützt?
Ja. Im Personalgesetz (Art. 50a) sind Schutzbestimmungen für die meldenden Personen enthalten. Wer der Whistleblowingstelle eine Meldung über Missstände im guten Glauben erstattet oder bei der Abklärung Unterstützung leistet, darf deswegen im Anstellungsverhältnis nicht benachteiligt werden. Als Benachteiligung gelten insbesondere Kündigung, Zurückstufung in der Hierarchie, Versetzung, Verweigerung der Beförderung oder des Gehaltsaufstieges sowie die bewusste Beeinträchtigung psychischer Art.
Was passiert nach einer Meldung?
Nach dem persönlichen Gespräch bei der Whistleblowingstelle und evt. dem nachträglichen Einreichen von ergänzenden Unterlagen / Beweisen ist die Aufgabe des Whistleblowers erledigt. Die Whistleblower werden über die Ergebnisse der weiteren Abklärungen nicht informiert.
Die weiteren Arbeiten wie vertiefte Analyse, detaillierte Prüfungen und Befragungen werden durch die Finanzkontrolle bzw. durch die zuständigen Stellen (ohne Bezug auf die Identität des Whistleblowers) durchgeführt. Festgestellte Schwachstellen werden unter Beizug der zuständigen Stellen mit den notwendigen Massnahmen versehen und behoben. Die Finanzkontrolle überwacht deren Umsetzung. Strafrechtlich relevantes Verhalten wird der Staatsanwaltschaft zur weiteren Klärung und Behandlung übergeben.
Haben Sie in Ihrem Umfeld Unregelmässigkeiten und Missstände beobachtet? Dann zögern Sie nicht.
Ihre Beobachtungen können Sie persönlich an einer der nachfolgenden Personen melden:
Thomas Remund, Vorsteher Finanzkontrolle
- +41 31 636 02 10 (direkt) oder
- +41 79 611 66 94 (direkt) Mobile
Lorenz Benninger, Stv. Vorsteher Finanzkontrolle
- +41 31 636 02 20 (direkt) oder
- +41 79 435 44 96 (direkt) Mobile