Die Finanzkommission befasst sich mit der Steuerung von Finanzen und Leistungen und übt die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt aus. Sie berät das Budget, den Aufgaben- und Finanzplan und den Geschäftsbericht sowie weitere Finanzgeschäfte vor, für die kein anderes Ratsorgan zuständig ist.
Die Finanzkommission ist auch Sachbereichskommission für die Geschäfte der Finanzdirektion und der Bereiche Wirtschaft und Abgaben. Damit ist sie für die Vorberatung von Geschäften aus diesen Sachbereichen verantwortlich.
Die Finanzkommission ist zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission ein bedeutender Partner der Finanzkontrolle. Die Finanzkommission ist die Aufsichtsbehörde für die Vorsteherin / den Vorsteher der Finanzkontrolle. Sie beauftragt eine externe Revisionsstelle mit der Prüfung der Besonderen Rechnung der Finanzkontrolle. Zudem führt die Präsidentin / der Präsident der Finanzkommission auch den Vorsitz im Finanzkontrollgremium. Das Finanzkontrollgremium dient dem Zusammenwirken zwischen der Finanzkontrolle, dem Regierungsrat und dem Grossen Rat.
Die Finanzkontrolle erstattet gemäss KFKG der Finanzkommission Bericht über die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung, Ergebnisse von Sonderprüfungen im Auftrag der Finanzkommission und über Prüfungsfeststellungen von hoher Wesentlichkeit im Rahmen der Quartalsberichterstattung. Ergänzend zur schriftlichen Berichterstattung präsentiert die Finanzkontrolle quartalsweise die Prüfungsergebnisse von hoher Wesentlichkeit den Grossrätinnen und Grossräten der Finanzkommission. Neben den quartalsweisen Treffen finden mit der Finanzkommission bzw. den ständigen Ausschüssen bei Bedarf und Aktualität Sitzungen zu konkreten Fachthemen statt.
