Logo Kanton Bern / Canton de BerneFinanzkontrolle

Grosser Rat

Der Grosse Rat des Kantons (Legislative) ist zusammen mit dem Regierungsrat (Exekutive) sowohl Auftraggeber der Finanzkontrolle, Wahlgremium der Vorsteherin / des Vorstehers der Finanzkontrolle sowie Adressat von Berichterstattungen. Die Finanzkontrolle steht periodisch in Kontakt mit den Aufsichtskommissionen des Grossen Rates (Finanzkommission, Geschäftsprüfungskommission und Justizkommission) und berichtet diesen über die Prüfungstätigkeit. Die Finanzkontrolle orientiert den Grossen Rat jährlich über ihre Tätigkeit (vgl. Tätigkeitsbericht). Ausserdem gibt die Finanzkontrolle jährlich dem Grossen Rat im Rahmen der Abschlussprüfung eine Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung ab.

Seite teilen