Logo Kanton Bern / Canton de BerneFinanzkontrolle

Justiz / Justizkommission

Die Justiz (Judikative) stellt neben der Regierung (Exekutive) und dem Grossen Rat (Legislative) die dritte Staatsgewalt dar. Die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft bilden die bernische Justiz. Sämtliche Richterinnen und Richter sowie die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt und deren Stellvertretung werden für eine Dauer von sechs Jahren vom Grossen Rat gewählt.

Die Justiz ist zuständig für die Umsetzung ihrer Aufgaben/Pflichten im Bereich der Justiz. Die Finanzkontrolle prüft sowohl im Bereich der Abschluss- wie auch Finanzaufsichtsprüfungen die korrekte und ordnungsmässige Umsetzung der finanziellen Vorgaben. Die Prüfungsergebnisse werden mit den geprüften und vorgesetzten Stellen im Anschluss an die Prüfung und vor dem Versand des definitiven Prüfungsberichtes besprochen. Halbjährlich findet mit der Justizverwaltungsleitung (Präsidentin/Präsident des Obergerichtes, Verwaltungsgerichtes sowie der Generalstaatsanwältin/Generalstaatsanwalt) ein Austausch über die durchgeführten und anstehenden Prüfungen statt. Im Zusammenhang mit der Prüfungsplanung für das kommende Jahr, kann die Justizverwaltungsleitung ihre Wünsche und Anliegen gebührend einbringen.

Die Finanzkontrolle erstattet gemäss KFKG der Justizverwaltungsleitung und der Justizkommission, sofern sie betroffen sind, Bericht über die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung, Ergebnisse von Sonderprüfungen und über Prüfungsfeststellungen von hoher Wesentlichkeit im Rahmen der Quartalsberichterstattung.

Gerechtigkeitsbrunnen in der Altstadt Bern
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