Herzlich Willkommen
Die Aufgaben und Pflichten der Whistleblowingstelle (Meldestelle Missstände) sind im Finanzkontrollgesetz verankert. Im Personalgesetz wurde der Schutz der meldenden Personen geregelt. Meldungen können von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, der Gerichtsbehörden, der Staatsanwaltschaft und den drei kantonalen Anstalten (Universität Bern, Pädagogische Hochschule Bern, Berner Fachhochschule) erstattet werden.
Die Meldestelle ist bei der Finanzkontrolle angegliedert. Dies hat den Vorteil, dass die Finanzkontrolle als unabhängige Stelle im Auftrag der Whistleblowingstelle den gemeldeten Hinweisen im Rahmen der Prüftätigkeit nachgehen kann. Die Finanzkontrolle verfügt über die notwendigen Spezialisten (Wirtschaftsprüfer, Informatiker, Juristen, Bauspezialisten) sowie den Zugang zu den Ämtern und den erforderlichen Informationen.
Ihre Beobachtungen sind wertvoll. Missstände und Verstösse gegen rechtliche Vorgaben oder unethisches Verhalten können zu einem grossen Reputationsschaden und möglicherweise zu finanziellen Verlusten führen. Je früher ein Fehlverhalten entdeckt und gemeldet wird, desto grösser sind die Chancen, finanzielle Verluste und Reputationsschäden für den Kanton Bern zu vermeiden.
Die Finanzkontrolle verfügt über eine speziell gesicherte Meldeplattform, die in Zusammenarbeit mit einem externen Partner betrieben wird. Dort können Whistleblower Informationen geschützt mitteilen und Beilagen hochladen und mit der Whistleblowingstelle ohne Rückverfolgbarkeit in Kontakt bleiben.
Folgende Möglichkeiten für Hinweismeldungen stehen Ihnen offen:
- Elektronisch via gesichertes Meldesystem: Whistleblowing-Meldeplattform des Kantons Bern
- Persönliche Meldung an:
- Thomas Remund, Vorsteher Finanzkontrolle
+41 31 636 02 10 oder
+41 79 611 66 94 (direkt Mobile)
- Lorenz Benninger, Stv. Vorsteher Finanzkontrolle
+41 31 636 02 20 oder
+41 79 435 44 96 (direkt Mobile)
- Thomas Remund, Vorsteher Finanzkontrolle